Restaurant Kreuzritter

AGB

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kreuzritter Burg Satzvey
Stand 01.04.2009

1. Abschluß des Vertrages

 

a. Zwischen dem Gast und der Kreuzritter Burg Satzvey kommt ein Vertrag nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen zustande, sofern das/die Zimmer, Räume, Flächen, sonstige Leistungen bestellt und von der Kreuzritter Burg Satzvey zugesagt wurden. Das Gleiche gilt, wenn Kreuzritter Burg SatzveyReservierungen schriftlich bestätigt und eine Rückbestätigung durch den Gast erfolgte.

b. Wird für die Reservierung von Kreuzritter Burg Satzvey eine Anzahlung oder Vorauszahlung erbeten und diese nicht fristgerecht innerhalb der vereinbarten Frist gezahlt, so ist die Reservierungszusage gegenstandslos.

c. Ist der Besteller Vollkaufmann und handelt hierfür von ihm angemeldete Gäste/Teilnehmer, so hat er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten einzustehen.

d. Weicht die Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so wird der Inhalt der Reservierungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern der Gast nicht unverzüglich widersprochen hat, spätestens mit der Annahme der Leistungen.

e. Bei Anmeldung von mehreren Personen, von Gruppen, Reise-, Seminar- und Konferenzveranstaltungen sind Kreuzritter Burg Satzvey bis 3 Tage vor Ankunft bzw. Veranstaltung die Anzahl und ggf. Teilnehmerlisten mitzuteilen.

f. Die Überlassung von Räumen, Vitrinen und sonstigen Flächen erfolgt entgeltlich. Die Überlassung derselben an Dritte ist nur mit Zustimmung durch Kreuzritter Burg Satzvey zulässig.

g. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne von §§ 13, 14 BGB.

h.Politische Veranstaltungen sind bei der Anmeldung deutlich zu kennzeichnen.

2. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung

1. Das Restaurant Kreuzritter ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Kreuzritter zugesagten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise des Kreuzritters zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen des Kreuzritters an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften.

3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung 4 Monate und erhöht sich der vom Kreuzritter allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kannder vertraglich vereinbarte Preis angemessen erhöht werden, höchstens jedoch um 5%.

4. Rechnungen des Kreuzritters ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 5 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Kreuzritter ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Kreuzritter berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Zudem kann das Kreuzritter im Verzugsfalle eine Gebühr in Höhe von € 5,– pro Mahnschreiben

geltend machen. Dem Kreuzritter bleiben der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.

5. Das Kreuzritter ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

6. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Kreuzritters aufrechnen oder mindern.

c. Ab 0:00 Uhr werden 152,00Euro pro angefangene Stunde Nachtzuschlag erhoben.

3. Rücktritt des Kreuzritters

1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Kreuzritter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt,

vom Vertrag kostenfrei zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage

des Kreuzritters auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte oder gemäß  &1. b. verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Kreuzritter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der

Kreuzritter ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist der Kreuzritter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls

• höhere Gewalt oder andere vom Kreuzritter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

• Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen (z.B. in der Person des Kunden oder des Zweckes) gebucht werden;

• der Kreuzritter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den

reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Kreuzritters in der

Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich

des Kreuzritters zuzurechnen ist;

4. Bei berechtigtem Rücktritt des Kreuzritters entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

3. Zahlung

a. Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Gastes ist der Sitz des Kreuzritter Burg Satzvey. Dies gilt auch, wenn dem Gast die Zahlung kreditiert wurde.

Zahlungen von Kreditkartenunternehmen, Schecks oder Wechsel erfolgen lediglich erfüllungshalber.

4 Arrangements

Eine Stornierung bis zu 20 Tagen vor Veranstaltungsbeginn berechnet Kreuzritter Burg Satzvey20 % des entgangenen Umsatzes (Getränke/Speisen/Pauschalen), midestens jedoch 500,- Euro.

 

Bis zu 10 Tagen vor Veranstaltungsbeginn berechnet Kreuzritter Burg Satzvey80% des entgangenen Umsatzes (Getränke/Speisen/Pauschalen).

 

Bis zu 3 Tagen vor Veranstaltungsbeginn berechnet Kreuzritter Burg Satzvey 90% des entgangenen Umsatzes (Getränke/Speisen/Pauschalen).

 

4. Haftung

a. Der Gast oder der Veranstalter haften Kreuzritter Burg Satzvey für die von ihm oder ihren Gästen verursachten Schäden.

b. Kreuzritter Burg Satzvey haftet dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung im Falle eines Streiks oder infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Kreuzritter Burg Satzvey bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.

c. Bringt der Gast ein Kfz mit, und wird dies auf einem von Kreuzritter Burg Satzvey bereitgestellten Abstellplatz geparkt, so beschränkt sich die Haftung von Kreuzritter Burg Satzveyvon Maßgabe der hierfür abgeschlossenen Haftpflichtversicherungen.

d. Im Falle von Veranstaltungen obliegt es dem Vertragspartner, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl oder Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung von Kreuzritter Burg Satzvey wird ausgeschlossen.

a. Kündigung
Benutzt der Gast die ihm überlassenen Räume zu einem anderen als vereinbarten Zweck, so steht Kreuzritter Burg Satzveyein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

a. Hat Kreuzritter Burg Satzveybegründeten Anlass zu der Annahme, dass eine Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste gefährdet, sowie im Falle der höheren Gewalt oder innerer Unruhen kann Kreuzritter Burg Satzveydas Vertragsverhältnis ebenfalls fristlos kündigen.

b. Das Gleiche gilt, falls ein Veranstalter ohne Zustimmung von Kreuzritter Burg Satzveyin einer Tageszeitung wirbt, die der Einladung zu Vorstellungsgesprächen bzw. zu Verkaufsveranstaltungen dienen. In diesen Fällen steht Kreuzritter Burg Satzveyder Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch im Kündigungsfalle zu.

5. Sonstiges

a. Bei unentgeltlicher Beförderung des Gastes durch Kreuzritter Burg Satzveyist die Haftung nach Maßgabe der Kfz-Versicherung für Personen- und Sachschäden begrenzt.

b. Bei Veranstaltungen ist das Mitbringen von Speisen und Getränken grundsätzlich ausgeschlossen. Die Dekoration der Veranstaltungsräume bedarf einer besonderen Vereinbarung, sofern es sich nicht lediglich um Tischschmuck handelt.

6. Allgemeines

a. Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

b. Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie von Kreuzritter Burg Satzvey schriftlich bestätigt worden sind.

c. Für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung, soweit gesetzlich zulässig, gilt der Sitz des Kreuzritter Burg Satzvey als vereinbart.

d. Sollte eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahekommende gültige Regelung.